Besonders von Ämtern, Gerichten und Hochschulen/Universitäten werden häufig beglaubigte Übersetzungen vorgelegter ausländischer Dokumente verlangt. Dies betrifft besonders häufig amtliche Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden oder Zeugnisse von Schulen und Universitäten. Mit der Beglaubigung bestätigen Übersetzer*innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
In seltenen Fällen wird eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des/der Übersetzer*in verlangt.