Übersetzungen Englisch – Französisch – Deutsch

Jedes Dokument ist einzigartig und erfordert eine individuelle, dem Sachverhalt angemessene Übersetzung. Dazu sind gewissenhafte Übersetzer notwendig, die im Gegensatz zur maschinellen Übersetzung beurteilen können, welche Begriffe die Inhalte in der Zielsprache angemessen wiedergeben. Sorgfältige Recherchen zu den Gegebenheiten im Ursprungsland sind unerlässlich.

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Für öffentliche Einrichtungen wie Ämter, Gerichte und Hochschulen sind häufig beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von bei Gericht beeidigten Übersetzer*innen angefertigt werden.

Zur Beglaubigung einer Übersetzung setzen beeidigte Übersetzer*innen auf das übersetzte Dokument ihre Unterschrift und ihren Stempel und bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Damit gilt die Übersetzung als amtlich beglaubigt.

Besonders von Ämtern, Gerichten und Hochschulen/Universitäten werden häufig beglaubigte Übersetzungen vorgelegter ausländischer Dokumente verlangt. Dies betrifft besonders häufig amtliche Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden oder Zeugnisse von Schulen und Universitäten. Mit der Beglaubigung bestätigen Übersetzer*innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

In seltenen Fällen wird eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des/der Übersetzer*in verlangt.